AGB
Für den Verkauf und die Vermietung von Veranstaltungstechnik
I. Allgemeine Bestimmungen
Verkauf
Geltung, Vertragsabschluß, Angebote
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bestätigungsschreiben des Käufers unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, wir stimmen ihnen im Einzelfall ausdrücklich zu.
Angebote erfolgen vorbehaltlich der Liefermöglichkeit und freibleibend bezüglich Lieferzeit und Liefermenge. Ein Zwischenverkauf wird ausdrücklich vorbehalten. Diesbezügliche Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Verkäufer maßgebend. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht vor. Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden.
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
Vermietung
Angebote, Rechte und Pflichten
Sofern im Angebot kein Reservierungszeitraum genannt ist, sind sämtliche Angebote freibleibend.
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit zu überlassen. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sorgfältig zu beachten, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und bei Ablauf der Mietzeit gesäubert zurückzugeben.
II. Preise
Verkauf
Zahlungsweise, Zurückbehaltung, Aufrechnung
Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Herstellerwerk/Importlager Deutschland ohne Skonto und sonstige Nachlässe zuzüglich Umsatzsteuer (Kaufpreis). Vereinbarte Neben-Leistungen wie z. B. Transportkosten werden zusätzlich berechnet.
Die im Kaufvertrag genannte Gesamtsumme ist als Kaufpreis spätestens innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug netto Kasse zu zahlen.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder wenn dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss bekannt wird, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Käufers, die vom Verkäufer bestritten werden, ist ausgeschlossen.
Vermietung
Bindung, Zurückbehaltung, Aufrechnung
Sofern keine besondere Bindefrist vereinbart wurde, ist der Vermieter 14 Tage an den abgegebenen Preis gebunden.
Die gesondert berechnete gesetzliche Mehrwertsteuer ist zusätzlich vom Mieter zu zahlen.
Das Zurückbehaltungsrecht und das Aufrechnungsrecht des Mieters bestehen nur bei vom Vermieter nicht bestrittenen Forderungen.
III. Verzug, Haftung, Pflichten
Verkauf
Teilzahlungen, Verzug
Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer mindestens mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät.
Kommt der Käufer mit Zahlungen – bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit zwei aufeinanderfolgenden Raten – in Verzug, so kann der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte aus den nachfolgenden Vorschriften nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Verzugszinsen werden mit 6 % p. a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
Vermietung
Zahlungsverzug, Haftung, Pflichten und Obliegenheiten des Mieters
Die in den Bestätigungen des Vermieters genannten Zahlungsziele sind verbindlich.
Ist der Mieter mit seiner Zahlung im Verzug, so entbindet dies den Vermieter von seiner Leistungspflicht, ohne den Anspruch auf Zahlung zu verlieren.
Der Mieter ist berechtigt, den Mietgegenstand rechtzeitig vor Mietbeginn zu besichtigen und etwaige Mängel zu rügen. Die Kosten einer Untersuchung trägt der Mieter.
Bei Übergabe erkennbare Mängel, welche den vorgesehenen Einsatz nicht unerheblich beeinträchtigen, können nicht mehr gerügt werden, wenn sie nicht unverzüglich nach Untersuchung schriftlich dem Vermieter angezeigt worden sind. Sonstige bereits bei Übergabe vorhandene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Der Vermieter hat rechtzeitig gerügte Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren, zu beseitigen. Die Kosten der Behebung solcher Mängel trägt der Vermieter. Der Vermieter kann die Beseitigung auch durch den Mieter vornehmen lassen; dann trägt der Vermieter die erforderlichen Kosten.
Der Vermieter ist auch berechtigt, dem Mieter einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen. Die Zahlungspflicht des Mieters verschiebt sich bei wesentlichen Beeinträchtigungen des Mietgegenstandes um die notwendige Reparaturzeit.
Es obliegt dem Mieter, die Mietgegenstände ausreichend zu versichern
Nach Übergabe der Mietsache (Abschluss des Aufbaus bis Beginn des Abbaus), im Fall von Dry Hire ab Herausgabe der Mietsache bis Rücknahme haftet der Mieter im vollen Umfang. Die Haftung des Mieters bezieht sich auf sämtliche Gefahren und Ursachen für Beschädigung und/oder Verlust. Die Haftung erfolgt bei Verlust oder Totalschaden in Höhe des Neuwertes; bei Teilschäden in Höhe der Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten jeweils zuzüglich Beschaffungskosten und Nutzungsausfall bzw. Fremdbeschaffung (Anmietung) bis zur endgültigen Neu- bzw. Ersatzbeschaffung. Keine Haftung des Vermieters für die ordnungsgemäße Aufstellung von Mietmodulen bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Mieters/Bestellers über Art und Zustand des Einsatzortes. Der Mieter gewährleistet die ungehinderte Befahrbarkeit der Zuwegung zum Einsatzort, dessen Herrichtung rechtzeitig und für uns kostenlos erfolgen muß. Evtl. auftretende Flurschäden gehen zu Lasten des Mieters.
Sofern der Mietvertrag die Gestellung von Personal für Auf- und Abbau bzw. Bewachung vorsieht, hat der Mieter dieses auf eigene Kosten bereitzustellen. Nicht vorhandenes Hilfspersonal für Auf- und Abbau wird vom Vermieter in Rechnung gestellt.
Der Mieter sorgt während der Mietdauer für die Sturm- und Windsicherung der gemieteten Sache.
Der Mieter sorgt eigenständig für sämtliche Genehmigungen, Zulassungen und Konzessionen.
Der Mieter sorgt für ordnungsgemäße Erdung und Verstromung der Aufbauten durch einen Elektromeister.
Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei grobem Verschulden des Vermieters oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht, oder falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Wenn durch Verschulden des Vermieters der Mietgegenstand vom Mieter infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Mietgegenstandes – nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Mieters die vorstehenden Regelungen entsprechend.
Dem Mieter ist bekannt, dass der Vermieter auch von Dritten angemietete Gegenstände einsetzt. Es obliegt auch in diesem Fall dem Mieter, diese Mietgegenstände ausreichend zu versichern. Der Mieter stellt den Vermieter und eventuelle Untermieter ausdrücklich von Regressansprüchen der Versicherung frei.
IV. Lieferung und Lieferverzug, Rücktritt, Ersatzleistung
Verkauf
Lieferung und Lieferverzug
Der Verkäufer wählt den für ihn günstigsten Versandweg. Die Kosten des Versands hat der Käufer zu tragen. Beanstandungen bezüglich Menge und Beschädigung der Ware sind vom Auslieferer zu bestätigen und sind innerhalb einer Woche zu melden.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen oder Institutionen übergeben worden ist.
Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz des Verkäufers in Münster.
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren.
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Verkäufers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes sind Vertragsinhalt; Sie sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist, es sei denn, dass eine ausdrückliche Zusicherung gegeben ist. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein hieraus keine Rechte abgeleitet werden.
Vermietung
Rücktritt des Mieters, Ersatzleistung
Im Falle des Rücktritts durch den Mieter entstehen die folgenden Stornokosten: Bis 90 Tage vor Aufbaubeginn 30% der Vertragssumme, bis 30 Tage vor Aufbaubeginn 50% der Vertragssumme,
bis 10 Tage vor Aufbaubeginn 75% der Vertragssumme, danach ist die volle Vertragssumme fällig.
Sollte dem Vermieter durch nicht vorhersehbare Ereignisse die Erbringung seiner Leistung unmöglich sein, so verpflichtet sich dieser, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
V. Gewährleistung
Verkauf
Die nachfolgenden Bestimmungen hinsichtlich Gewährleistung gelten für gewerbliche Abnehmer und Wiederverkäufer
Für private Verbraucher gelten in Bezug auf Art und Umfang der Gewährleistung abweichend die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Ware wird in der Ausführung, Beschaffenheit und Ausstattung geliefert, wie sie marktüblich ist. Beanstandungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Lieferdatum anzuzeigen.
Für gebrauchte Ware wird jegliche Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen, sofern keine Garantieversicherung vereinbart worden ist.
Etwaige zeitunabhängige Leistungsgarantien gelten längstens bis zur Einstellung der Produktion des Ersatzteiles seitens des Herstellers. Ferner sind ausschließlich dem Verkäufer angebotenen Verbrauchsmaterialien und Ersatzteile für den Betrieb des Geräts zu verwenden. Reparaturen und Wartungen dürfen ausschließlich durch den Verkäufer oder einer von dem Verkäufer zugelassenen Fachfirma durchgeführt werden.
VI. Eigentumsvorbehalt
Verkauf
Eigentumsvorbehalt, Weiterveräußerung, Abtretung
Jede Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und etwaiger Nebenforderungen bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden.
Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. Aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt.
Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat.
Der Käufer darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb bei Barzahlung nicht unter den von ihm zu leistenden Einkaufspreis weiterveräußern.
Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Die Abtretung umfasst auch etwaige Nebenforderungen. Zur Sicherung dieser Forderung erfolgt die Abtretung in Höhe des Betrages, den der Verkäufer dem Käufer für die mitveräußerte Vorbehaltsware berechnet hat. Eine weitere Abtretung dieser Forderung an Dritte, insbesondere im Rahmen einer Globalzession an Finanzierungsinstitute, ist unzulässig.
Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, die dem Verkäufer abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf im eigenen Namen für Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Der Verkäufer ist ermächtigt, dem auf sein Verlangen zu benennenden Abverkäufer von dem Forderungsübergang Mitteilung zu machen. Bei Nichtbeachtung dieser Abmachung wird Strafantrag gestellt.
Bei Zahlungseinstellung des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaftsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt keine Ausübung des Rücktrittsrechts i. S. der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
VII. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
Verkauf, Vermietung
Gerichtsstand unter Kaufleuten ist Münster. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten diese nicht ausreichen, ist die unwirksame Bestimmung derart umzudeuten, dass der von beiden Teilen angestrebte wirtschaftliche Erfolg möglichst erreicht wird.
Kultour GmbH
Wolbecker Windmühle 51
48167 Münster
Telefon: +49 (25 06) 812 40-0
Fax.: +49 (25 06) 812 40-24
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Geschäftsführung: Hans von Burkersroda
Registergericht: Amtsgericht Münster, HRB 5373
Umsatzsteuer ID Nr.: DE 811709839
Inhaltlich verantwortlich: Hans von Burkersroda